Fachanwalt für Strafrecht · Essen · Bundesweit

Strafrechtlicher Notfall

Festnahme. Durchsuchung. Haftbefehl.

Bewahren Sie Ruhe. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger.

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Die ersten Minuten

Was Sie jetzt tun sollten.

Diese Hinweise sind allgemeiner Natur. Sie ersetzen keine Beratung im konkreten Fall.

  1. 01

    Schweigen

    Zur Sache keine Angaben machen. Personalien dürfen aufgenommen werden. Erklären Sie ruhig, dass Sie erst nach Rücksprache mit einem Verteidiger entscheiden.

  2. 02

    Nichts unterschreiben

    Keine Einverständniserklärungen, Verzichtserklärungen oder inhaltlichen Protokolle ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnen.

  3. 03

    Maßnahme nicht behindern

    Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen körperlichen Widerstand. Widerspruch kann erklärt und später rechtlich geprüft werden.

  4. 04

    Unterlagen sichern

    Wenn möglich Namen, Dienststellen, Uhrzeiten und übergebene Beschlüsse notieren. Lassen Sie sich ein Verzeichnis beschlagnahmter Gegenstände geben.

  5. 05

    Anwalt anrufen

    Nennen Sie Ort, Behörde, Aktenzeichen – falls bekannt – und ob eine Festnahme, Durchsuchung oder Beschlagnahme läuft.

Hausdurchsuchung

Keine freiwillige Zustimmung.

Verlangen Sie die Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses und prüfen Sie Name, Anschrift und Umfang. Erklären Sie keine freiwillige Zustimmung und geben Sie Geräte oder Passwörter nicht ohne Rücksprache freiwillig heraus. Behindern Sie die Maßnahme nicht.

§ 102 StPO

Festnahme / U-Haft

Verteidiger verlangen.

Beschuldigte dürfen jederzeit einen Verteidiger befragen. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und bitten Sie darum, die Kanzlei zu informieren. Angehörige können ebenfalls anrufen und Haftort sowie Personalien mitteilen.

§ 137 StPO

Vorladung

Erst Akteneinsicht.

Bei einer polizeilichen Beschuldigtenvorladung besteht grundsätzlich keine Pflicht, ohne vorherige Beratung zur Sache auszusagen. Eine staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Ladung ist anders zu behandeln und darf nicht ignoriert werden.

§ 136 StPO

Originaldokument der Kanzlei

Strafprozessvollmacht herunterladen.

Die Vollmacht kann vorab ausgedruckt und ausgefüllt werden. Eine Mandatsübernahme kommt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Kanzlei zustande.

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Jetzt

Nicht abwarten.

Je früher ein Verteidiger eingeschaltet wird, desto eher können Rechte gesichert und die nächsten Schritte kontrolliert werden.

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